Dies ist der letzte Teil meiner Kritik der Stellungnahme von Frontal21. Ich weiß, irgendwie ist es alles zu lang geworden und Blogs sind meiner Meinung nach nicht für lange Texte geschaffen. Was auch immer, bald gibts wieder ne schöne Geschichte.
5) Das Spiel bestraft das Töten von unbeteiligten Zivilisten
Auch dies ist ein zynischer Einwand. Geht es doch in Dem Spiel darum, Figuren, die an Behinderte erinnern, zu töten. Der Unterschied "beteiligt" oder "unbeteiligt" ist nach unserer Ansicht menschenverachtend.
Am Ende der Stellungnahme schreibt Richter, dass er die Argumente Dittmayers für „gänzlich unbelegt“ hält. So, dann führen Sie doch bitte mal an, bei welchem Spiel es Figuren gibt, die an Behinderte erinnern? Wenn man nur einen kurzen Ausschnitt aus Hitman: Contracts zeigt, den dann mit dem Satz "Sinnloses Morden im Sanatorium" untermalt, kann der Zuschauer durchaus denken, was der Beitrag ihm sagen will: "Dieses Spiel ist völlig daneben und gehört verboten." Ob dies nun nur ein Level im Spiel ist und man für das Töten von Zivilisten weder eine Belohnung bekommt, noch dazu aufgefordert wird, bleibt genauso unerwähnt, wie die Altersfreigabe des Spiels. "Keine Jugendfreigabe" -
natürlich...
Wie langweilig wäre überhaupt ein Spiel, wenn das einzige Spielziel ist, irgendwelche Leute zu töten? Nach fünf Minuten würde ich überlegen, es wieder zu löschen. Was Spiele wirklich ausmacht, also nicht Blut und Töten, sondern Story, Spannung und sonstiges, scheint absolut keinen zu interessieren. Hat man sich erstmal eingeschossen (toller Ausdruck) auf die USK und die Spieler,
gehts munter weiter.
Was hier an fiktionalen Welten menschenverachtend ist, fällt mir (schon wieder mal) nicht ein. Sind diese Spiele menschenverachtend, werden sie mit hoher Sicherheit vom Markt genommen, oder erscheinen erst gar nicht in Deutschland.
Wenn die Frontal21 Redakteure Games als menschenverachtend verteufeln, sollten sie lieber mal über diverse Länder der Welt berichten, wo solche Zustände herrschen. In China werden in großen Stadien Menschen hingerichtet und dort findet Olympia statt, über Burma redet keine Sau mehr und in Bremen demonstrieren Antifa-Leute gegen einen in Abwesenheit zum Tode verurteilten Nazi, der seinen Lebensabend in unserer Stadt verbringt, früher jedoch Menschen erschossen hatte. Sogar lokale Mitbürger verteidigen ihn in einer
Gratis-mit-Werbebeilagen-gefüllten-Zeitung, weil er doch nicht rechtskräftig in Deutschland verurteilt wurde. Komisch, die Entnazifizierung hat in Deutschland ja so wunderbar geklappt, dieser Mann kann nur unschuldig sein. Puh. Sorry.
6) 2006 befand sich lediglich ein Egoshooter in den Top 10 der Verkaufscharts
Herr Dittmayer zitiert die Jahrescharts 2006, Frontal21 dagegen die von 2004. So viel zur Genauigkeit der Kritik von Herrn Dittmayer. Bei Frontal21 war von "Metzelspielen" die Rede, das heißt nicht nur von Egoshootern. Sehr beliebte brutale und auch indizierte Spiele sind Prügelspiele, Kriegsspiele und so genannte Actionspiele, deren Spielaufbau nichts mit einem Egoshooter zu tun hat. Shooter sind also lediglich ein Teilsegment des Gewaltgenres, was der Kritiker verschweigt.
Die Genres Metzelspiele oder Gewaltspiele gibt es anscheinend nur bei Frontal-Redakteuren. Hauptsache eine negative Konnotation scheint durch, damit der Zuschauer dann mit dem „richtigen“, von Frontal21 gesteuerten Blick, zuschaut. Das Genre Actionspiele ist kein Gewaltgenre, es zeigt lediglich, worum es hauptsächlich geht. Actionfilme müssten dann ja auch Gewaltgfilme sein, obwohl man vielleicht nur sieht, wie Hubschrauber explodieren, wo Roboter drinsitzen. Nein, so leicht geht es nun doch nicht.
Bei Frontal21 wurden allerdings überwiegend Shooter gezeigt… Und das in
den Jahrescharts selten bis gar keine Shooter vertreten sind, hatte ich bereits in einem anderen Beitrag nachgewiesen.
Die US-Jahrescharts von 2005 hatten kein PC-Spiel in den Top10, davon waren sechs Sportspiele. Man bedenkt die „laschen“ US-Zensurbehörden, die viele bei uns verbotene Spiele einfach erlauben. Tze! Bei den PC-Games war Call of Duty 2 auf Platz 10, der einzige Shooter.
Laut einem Bericht bei Gamestar, der quasi das Gleiche gemacht hat, wie ich hier an dieser Stelle, waren zwar mehrere Shooter in den Top10, jedoch keine Metzelspiele im weitesten Sinne. Tja, Pech gehabt.
7) Finaler Rettungsschuss
Im Zusammenhang mit dem Spiel "Silent Scope 3" die Frage nach der Rechtfertigung von "finalen Rettungsschüssen" bei Geiselnahmen zu diskutieren, ist abwegig. Denn auch das Vorgängerspiel "Silent Scope 2" wurde von der Bundesprüfstelle indiziert, weil es keineswegs um eine moralischpolitische Grenzsituation ging. Aus der Begründung: "Computerspiele, die den Spieler zur Vernichtung von menschlichen Leben auffordern und die einzelnen Verletzungsaktionen in allen Einzelheiten präsentieren, sind in der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle im Regelfall als verrohend (...) eingestuft. Das Spiel Silent Scope besteht in seinem wesentlichen Inhalt aus exzessiven, fortgesetzten Tötungen von Menschen. Die Tötungsvorgänge werden überwiegend blutig visualisiert. (...) Das in Silent Scope einzig erforderte Handeln ist die reaktionsschnelle Liquidation der menschlichen Gegner." Und auch in "Silent Scope 3" geht es keinesfalls allein um finale Rettungsschüsse bei Geiselnahmen. Alleiniger Spielinhalt ist wieder das reaktionsschnelle Erschießen menschlicher Gegenüber. Auch die Tatsache, dass dieses Spiel nicht indiziert ist, dokumentiert eine eklatante Lücke bei der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes.
Ja, wieder das Vorgänger-Argument gepaart mit der Auslassung von der Alterskennzeichnung des Spiels. Wurde in dem Spiel nicht auf einen Terroristen geschossen?
8) Verantwortung der Verkäufer
Es entspricht schlicht der Lebenserfahrung, dass Verkäufer Jugendschutzbestimmungen häufig nicht sehr ernst nehmen. Das gilt nicht nur für Computerspiele, sondern etwa auch für Zigaretten und Alkohol, wie Reaktionen des Gesetzgebers in jüngster Zeit belegen. Frontal21 zeigt zudem mit einer Stichprobe im Beitrag selbst, wie wenig verantwortungsvoll Verkäufer handeln.
Wir halten die Vorwürfe von Herrn Dittmayer an die Adresse von Frontal21 für gänzlich unbelegt, nicht stichhaltig oder irreführend.
Und selbst? Weder Einsicht, noch Fehlerberichtigung findet hier statt. Die Sendung hält strikt an ihren Aussagen fest und desinformiert seine Zuschauer damit eklatant. Was Dittmayer an handwerklichen Fehlern dargestellt hat, nötigt Herrn Richter und seine Redaktion zu keiner Maßnahme, außer, wie gesagt, an ihren Fehlern festzuhalten. Was ich wirklich oft in diesem Zusammenhang mit der Thematik konstatiere ist die riesige Unkenntnis der Personen. Frontal21 hat mit ihrer Sendung zweifellos vor drei Jahren die Debatte geprägt und stark beeinflusst. Hut ab, was man mit „gänzlich unbelegt[en], nicht stichhaltig[en] oder irreführend[en]“ Informationen alles machen und erreichen kann.
Verkäufer können, wenn man ihnen einwandfrei nachweisen kann, an minderjährige Personen Spiele verkauft zu haben, die erst ab 18 Jahren sind, angezeigt werden und es zu einer saftigen Ordnungsstrafe kommen kann. Ich kann mir des Weiteren vorstellen, dass dies auch ein ordentlicher Kündigungsgrund für den Verkäufer ist, sofern dieser irgendwo angestellt ist. Jugendschutz ist ein Zusammenwirken von mehreren Instanzen. Wenn zum Beispiel in Kneipen auch Alkohol an Jugendliche verkauft wird oder Zigaretten, dann ist dies nicht die Schuld des Herstellers, sondern des Betreibers. Als Verkäufer (oder Wirt eben) hat man hierbei die Verantwortung. Wenn dann Eltern stellvertretend für ihre Kinder erscheinen und das Spiel kaufen, kann man daran nichts ändern. Hier sind dann die Erziehungsberechtigten die Schuldigen, nicht die USK und auch nicht die Verkäufer.
Aber dem Kollegen bei Gamestar kann ich nur zustimmen: "Ein Kuriosum, dass wir heute hier sitzen und über einen Fernsehbericht debattieren, der bereits drei Jahre alt ist."
indylaa - 11. Dezember, 00:24